Das Energieunternehmen hatte Herrn T. den Strom abgestellt, weil er die Rechnungen nicht bezahlt hatte. Seit vielen Monaten lebt der psychisch kranke Mann ohne Strom in der kleinen Dachwohnung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Ohne Licht, ohne Kochmöglichkeit, ohne funktionierenden Kühlschrank – nur mit kaltem Wasser und ohne Heizung. So hat Herr T. etliche Zeit allein in einer kleinen Dachgeschosswohnung gehaust. Weil er seine Energierechnungen nicht mehr bezahlt hatte, wurde ihm der Strom abgestellt. Der 50-Jährige befand sich in einer tiefen Depression und hatte sich völlig von der Außenwelt abgekapselt. Heute wird im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens nach ihm geschaut, damit er einen geregelten Tagesablauf bekommt und die Wohnung wieder in Ordnung kommt.

 

Herr T. hat eine Lernbehinderung, denn seine Mutter war alkoholabhängig und hat auch in der Schwangerschaft mit ihrem Sohn getrunken. Als er noch sehr klein war, haben sich die Eltern getrennt. Er wuchs in äußerst prekären Verhältnissen auf: Mal lebte er beim Vater, mal bei der alkoholkranken Mutter. Niemand wollte das Kind. Als er im Teenageralter war, wollten beide Elternteile nichts mehr von ihm wissen und brachen den Kontakt zu ihrem Kind ab. Herr T. zog zu seinen Großeltern und lebte bei ihnen.

Er schaffte es, trotz seiner Lernbehinderung nach dem Abschluss der Förderschule eine Ausbildung im Handwerk zu machen, und er hat in verschiedenen Betrieben gearbeitet. Als seine Großeltern 2017 pflegebedürftig wurden, gab er seine Berufstätigkeit auf und kümmerte sich um sie. Den Tod der Großmutter und des Großvaters verkraftete er nicht. Sie waren für ihn die einzigen verlässlichen Bezugspersonen gewesen. Er wurde depressiv und verlor völlig den Überblick über alle seine Verpflichtungen.

Von der Evangelischen Gesellschaft, die ihn betreut, wurde unter anderem die Begleichung der aufgelaufenen Stromschulden geregelt. Herr T. lebt im Augenblick von Bürgergeld. Er will wieder arbeiten, sobald es ihm gesundheitlich besser geht. Eine Elektrofirma muss nun wegen der Stromsperre durch den Energieanbieter den Stromzähler für die Wohnung von Herrn T. neu anmelden und alle Steckdosen überprüfen, damit die Wohnung wieder ans Stromnetz angeschlossen werden kann. Die Firma berechnet dafür 238 Euro. Die Evangelische Gesellschaft bittet dafür um Spenden, denn Herr T. kann diesen Betrag nicht aufbringen.

Fall 2: Die Witwenrente ist sehr schmal

Kürzlich verstarb der Ehemann von Frau B. Neben der Trauer um ihn hat sie durch seinen Tod jetzt im Alter auch finanzielle Probleme bekommen. Herr B. hat sein Leben lang gearbeitet und die sechsköpfige Familie versorgt. Doch sein Gehalt war immer gering. Nach seinem Tod erhält Frau B. daher nur eine kleine Witwenrente. Sie bezieht zusätzlich Wohngeld. Sie hat vier Kinder großgezogen und hatte daher nur einige wenige rentenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf Stundenbasis. Einer längeren Berufstätigkeit konnte sie wegen der vier Kinder nie nachgehen.

Für die Beerdigungskosten musste die Familie Leistungen des Sozialamtes in Anspruch nehmen. Da dieses nicht alle Ausgaben für eine Beisetzung übernimmt, muss die Familie einen Restbetrag selbst aufbringen. Die vier Kinder sind alle aus dem Haus, können ihrer Mutter finanziell bei Sonderausgaben jedoch nicht helfen. Eines der Kinder leidet schon seit Jahren an einer psychischen Krankheit und kann sich nicht selbst versorgen, eine Tochter ist alleinerziehend. Alle vier Kinder arbeiten im Niedriglohnbereich, sodass sie gerade knapp selbst über die Runden kommen.

Frau B. muss in ihrer Küche einiges renovieren: Der Einbauherd ist kaputtgegangen, in die Arbeitsplatte ist Wasser eingedrungen und sie ist deshalb aufgequollen und unhygienisch geworden. Auch die Unterschränke in der Küche sind beschädigt. Den Einbau der Möbel und des Herdes würden einer ihrer Söhne und der Schwiegersohn übernehmen, aber die rund 1000 Euro für die Neuanschaffungen kann sie von ihrer kleinen Witwenrente nicht aufbringen. Das Sozialamt der Stadt Stuttgart bittet deshalb um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22
Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn
  Bitte vermerken Sie auf der Überweisungunbedingt, ob Ihr Name in der StZveröffentlicht werden soll. 

www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe

Hilfe für den Nachbarn

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