Die Table-Dance-Bar im Leonhardsviertel sei kein Prostitutionsgewerbe, hat das Verwaltungsgericht geurteilt. Die Stadt sieht das anders.

Solange der Stuttgarter Gemeinderat die Entscheidung über die Zukunft der Prostitution im Leonhardviertel vor sich herschiebt, können sich die städtischen Juristen und die Rechtsbeistände von Bordellbesitzern nicht über Unterbeschäftigung beklagen. Das belegt ein Verfahren am Verwaltungsgericht Stuttgart, bei dem die Table-Dance-Bar „Messalina“ ein Streitthema gewesen und die Stadt unterlegen ist.