Zweimal hatte ein Richter die vom Justizministerium geplante Beförderung eines Kollegen per Gericht durchkreuzt. Nun bekam das Ressort in zweiter Instanz Recht: seine Personalpolitik sei nicht zu beanstanden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Dauerstreit um die Besetzung einer Richterstelle hat das Justizministerium von Guido Wolf (CDU) nach zwei Niederlagen jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gewonnen. Das Ressort darf nun doch seinen Favoriten, einen Vorsitzenden Richter am Landgericht, zum Vorsitzenden eines Senats am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe machen. Ein als genauso qualifiziert eingestufter Konkurrent, dem als Richter am OLG alleine die Erfahrung als Vorsitzender fehlte, hatte sich dagegen zweimal erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gewehrt. Der VGH entschied nun, dass das Ministerium zu Recht einen „Eignungsvorsprung“ festgestellt habe. Der seit fast zwei Jahren umstrittene Fall hatte in der Justiz einiges Aufsehen erregt und galt als exemplarisch für die Personalpolitik.