Garten- und Renovierungsarbeiten werden oft auf die Abendstunden nach dem Feierabend verlegt, aber wann ist Schluss mit dem Lärm? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ob hobbymäßiges Handwerken, Gartenpflege oder Sanierungsarbeiten in Eigenregie, all diese Arbeiten müssen oft nach Feierabend oder am Wochenende erledigt werden. Dabei sollte man jedoch aufpassen, dass man nicht gegen die gesetzlichen Ruhezeiten verstößt. Denn wie lange man draußen sägen, Rasen mähen, bohren oder hämmern darf, ist gesetzlich festgelegt.

 

Wie lange darf man abends arbeiten?

Die Dauer der Arbeiten im Freien wird gleich durch mehrere Verordnungen eingeschränkt. Zum einen sind da die Landesimmissionsschutzgesetze, die eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr vorschreiben. In dieser Zeit sind lärmverursachende Arbeiten auch im Freien verboten. Das heißt, spätestens um 22:00 Uhr ist Schluss.

Nun gibt es aber auch noch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die für bestimmte Geräte Betriebszeiten festlegt. So dürfen zum Beispiel Bohrgeräte, Rasenmäher, Heckenscheren, Schredder und viele andere Geräte nur von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr betrieben werden. Noch lautere Maschinen wie zum Beispiel Freischneider, Grastrimmer oder Laubbläser dürfen nur an Werktagen zwischen 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Welche Geräte in welche Kategorie fallen, können Sie dem Gesetzestext entnehmen.

Zu guter Letzt sollten auch die in Mietverträgen oder Hausordnungen festgelegten Ruhezeiten berücksichtigt werden. Diese schreiben oftmals eine Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr vor. An Sonn- und Feiertagen verbieten die Feiertagsgesetze der Bundesländer zudem lärmverursachende Arbeiten komplett. Lesen Sie dazu auch unseren Text „Darf man sonntags Rasen mähen?“.

Fazit

Die meisten Geräte für die Arbeit im Freien müssen spätestens um 20 Uhr ausgeschaltet werden. Besonders laute Maschinen dürfen lediglich vormittags zwischen 9:00 und 13 Uhr und nachmittags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr laufen. Bis 22:00 Uhr sind leise Arbeiten im Freien noch möglich, also etwa die Gartenpflege. Danach gilt die Nachtruhe, mit der sämtlicher Bau- und Arbeitslärm enden sollte.

Lesen Sie jetzt weiter: Kann man nassen Rasen mähen?