Inwieweit darf das Sexualleben des obersten Polizeibeamten Thema im U-Ausschuss werden? Die Landtagsspitze setzt dafür enge Grenzen: Voraussetzung sei ein dienstlicher Bezug.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Im Ringen um die parlamentarische Aufklärung der Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei, der eine Kollegin sexuell bedrängt haben soll, hat das Präsidium des Landtags dem Untersuchungsausschuss den Rücken gestärkt. Als Reaktion auf ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs bestätigte die Parlamentsspitze, dass dem Gremium sämtliche Akten übermittelt werden dürften. Dieses dürfe sie aber nicht verwerten, soweit sie den „Kernbereich privater Lebensgestaltung … ohne dienstlichen Bezug“ betreffen. Zugleich wurde auf die Vorkehrungen zum Geheimschutz verwiesen, die der Ausschuss beschlossen hatte.