Vertreter dürfen von Kunden kein Bargeld entgegennehmen. Wer das missachtet, kann sein Geld verlieren – so wie ein Rentnerehepaar aus Wolfenbüttel.

Stuttgart - Die Ludwigsburger Bausparkasse Wüstenrot muss einem 80 und 87 Jahre alten Rentnerehepaar aus Wolfenbüttel (Niedersachsen) den Schaden, den ein ehemaliger Vertreter angerichtet hat, nur zum Teil ersetzen. Vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig einigten sich die Parteien darauf, dass Wüstenrot 60 Prozent der Schadensumme von 52 000 Euro plus Zinsen übernimmt; die restlichen 40 Prozent sind für die alten Menschen verloren.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch

Der ehemalige Außendienstpartner hat als freier Handelsvertreter für Wüstenrot gearbeitet, war also kein Angestellter des Unternehmens. Gegen ihn wurde zunächst hausintern wegen des Verdachts der Veruntreuung von Kundengeldern ermittelt, im Mai 2015 erfolgte die fristlose Kündigung. Zudem stellte Wüstenrot Strafanzeige gegen den Mann, der möglicherweise weitere Kunden betrogen hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig laufen noch. Wüstenrot geht insgesamt von einem Schaden im höheren sechsstelligen Bereich aus.

Wüstenrot wollte sich ursprünglich die Handlungen des Selbstständigen nicht zurechnen lassen. Das Ehepaar hat dem Vertreter zwischen 2011 und 2015 immer wieder in der Wüstenrot-Geschäftsstelle Geld in bar übergeben, das der Vertreter aber nicht wie gedacht auf das Kundenkonto einzahlte, sondern für eigene Zwecke abzweigte. Das Ehepaar musste sich vorhalten lassen, die Bausparbedingungen nicht gelesen zu haben; danach darf ein Außendienstler von den Kunden kein Bargeld entgegennehmen. Die Richterin sah deshalb sogar ein Mitverschulden des Ehepaars von 50 Prozent. Wüstenrot hatte die 60 Prozent nach eigenen Angaben schon im Verlauf des Verfahrens angeboten, was die Kunden schließlich akzeptierten.