Das Essensgeld von 51 Euro gibt es wieder nur für Abgeordnete, die auch anwesend sind – die Rückkehr zur alten Regel ist überfällig, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Diesen Ärger hätten die Landtagsabgeordneten wirklich vermeiden können. Bei ihrem „Essensgeld“ ist künftig wieder alles wie vor Corona: Nur wer an den Sitzungen in Stuttgart teilnimmt, hat Anspruch auf die Pauschale von 51 Euro. Für das Zuschalten vom Homeoffice aus wird kein „Verpflegungsmehraufwand“ mehr erstattet. So nachvollziehbar die Ausnahmeregel während der Pandemie war, so klar hätte danach eigentlich die Rückkehr zur alten Praxis sein müssen. Dass Grüne und CDU sich zunächst gegen diesen Vorschlag der Landtagsverwaltung sperrten, zeugt von einem Mangel an Gespür.