Weit mehr als 100 Autofahrer werden in einer Baustelle im Kreis Ludwigsburg mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. In Ordnung war die Kontrolle so aber offenbar nicht. Warum?

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Etliche Male war Katrin Jackentaler (Name geändert) schon an der Baustelle am Ortsrand von Großbottwar (Kreis Ludwigsburg)  vorbeigefahren. Als sie am Abend des 2. November kurz vor 20 Uhr die Ampel vor ihr auf Rot springen sah, gab sie wie ihr Vordermann Gas. Sie passierte die Ampel und bremste dann wieder etwas ab, doch da hatte die Radarfalle schon zugeschnappt.

 

Später am Abend, auf dem Rückweg, sah Jackentaler das Schild. „Da wurde mir schon ein bisschen schlecht“, sagt sie. Die 37-Jährige war davon ausgegangen, dass an der Stelle Tempo 50 gilt – wie in den Wochen zuvor auch. Nun prangte auf der runden Tafel mit dem roten Rand aber eine schwarze 30. „Ich war schon zu schnell“, gibt sich die Frau aus Aspach (Rems-Murr-Kreis) ein wenig reumütig. „Aber ich dachte vielleicht 20 km/h.“ Am Ende standen im Bußgeldbescheid abzüglich Toleranz 38 Stundenkilometer zu viel.

120 Bußgeldbescheide flattern bei Autofahrern in die Briefkästen

Katrin Jackentaler war nicht die einzige Autofahrerin, bei der es an diesem Tag dort blitzte. Laut dem Landratsamt Ludwigsburg wurden 1005 Fahrzeuge gemessen, davon fuhren 137 zu schnell. In 120 Fällen seien Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, heißt es aus dem Kreishaus.

Wie sich im Nachhinein herausstellte, sind die Bußgelder vermutlich zu Unrecht verhängt worden. Der Grund: An der Stelle hätte gar kein Tempo-30-Schild stehen sollen, sondern wie zuvor – die Bauarbeiten zogen sich über fünf Wochen – ein 50er-Schild.

Drei Autofahrer legten Widerspruch ein, in zwei Fällen – darunter Katrin Jackentaler – ging es vor Gericht. In ihrem Fall wurde zumindest der Vorwurf des Vorsatzes zurückgenommen und die Strafe von 260 auf 120 Euro reduziert. Im zweiten Fall hob das Amtsgericht Ludwigsburg den Bußgeldbescheid komplett auf. Der Mann, der nicht mit Namen in der Zeitung stehen will, hatte Anwalt Volker Benzinger engagiert. Der Verkehrsrechtsexperte hakte nach und stieß auf die falsche Beschilderung.

Landratsamt räumt den Fehler ein

Das Landratsamt räumt den Fehler im Nachhinein ein. Dass der Blitzer überhaupt in der Baustelle aufgebaut wurde, begründet es unter anderem mit der Fahrbahnverschwenkung und der geringen Breite der Spur von nur knapp über drei Metern, die zusätzlich mit Warnbaken gesichert war. In Zusammenspiel mit den äußeren Bedingungen, unter anderem hatte es an dem Tag geregnet, habe sich ein „hohes Gefahrenpotenzial“ ergeben, die Beschilderung auf Tempo 30 sei „schlüssig“ gewesen. Falsch war sie dennoch, weil in der sogenannten verkehrsrechtlichen Anordnung 50 statt 30 stand.

Das Landratsamt schiebt die Schuld dem zuständigen Bauunternehmen zu. „Leider ist es in diesem Fall zu Abweichungen von den Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde gekommen. Bei der Einrichtung eines neuen Bauabschnitts wurden die angeordneten Pläne fehlerhaft umgesetzt“, heißt es. Dies sei erst Ende Februar 2022 bekannt geworden, nachdem Benzinger Einsicht verlangt hatte. Der Anwalt gibt jedoch an, dass er dies bereits im vergangenen November beantragt hatte, kurz nachdem sein Mandant geblitzt worden war. „Dann gab es ein monatelanges Hin und Her.“ In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum die Bußgeldbehörde die Bescheide nicht zurücknahm. Sie macht es sich leicht und beruft sich im größten Teil der Fälle darauf, dass man zum Zeitpunkt, da die Bußgelder erlassen wurden, den Fehler mit den Schildern noch nicht bemerkt hatte. Als die falsche Beschilderung dann offenkundig war, seien die Verfahren bis auf eben drei bereits abgeschlossen gewesen. Temposünder haben zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

Warum landen die Fälle vor Gericht?

Dass man es in seinem Fall dennoch auf ein Gerichtsverfahren ankommen ließ, erzürnte Volker Benzingers Mandanten, der zu 240 Euro Bußgeld verdonnert worden war, derart, dass er sich an unsere Zeitung wandte. Verkehrsbehörde und Staatsanwaltschaft vertraten die Auffassung, dass die Verkehrszeichen in erster Linie der Sicherheit dienten und „für jeden Verkehrsteilnehmer bindend und zu beachten sind, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen“. Dem folgte die Richterin nicht.

Anwalt Benzinger sieht bei der falschen Beschilderung ein weiteres Problem: Überschreitet ein Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit um 50 Prozent, kann Vorsatz angenommen werden. Teils sei das schon bei mehr als 40 Prozent Überschreitung der Fall, so Benzinger. Dementsprechend härter wird das Vergehen geahndet. „Bei Tempo 30 ist die Gefahr, in diesen Bereich zu kommen, viel höher als bei Tempo 50“, sagt Benzinger. An dem Tag im November hatten 54 Autofahrer und -fahrerinnen die 50-Prozent-Marke überschritten. Auch wenn die Verfahren eigentlich abgeschlossen sind, theoretisch können die Betroffenen einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen, da sich mit dem falschen 30er-Schild neue Erkenntnisse ergeben hätten, sagt Volker Benzinger. Katrin Jackentaler hat sich das auch überlegt, sie wird es aber wohl bleiben lassen. „Wahrscheinlich zu viel Aufwand“, sagt sie.

Wer zahlt bei Tempoverstößen – und wie viel?

Katalog
 Für Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Er listet unter anderem auf, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote als Sanktionen bei Verstößen verhängt werden können.

Bußgelder
 Wer innerhalb einer Ortschaft bis zu 10 km/h zu schnell ist, zahlt 30 Euro, zwischen elf und 16 Kilometern in der Stunde schon 50. Punkte gibt es ab 20 km/h zu schnell, ein Monat Fahrverbot kann ab einer Überschreitung von 31 km/h verhängt werden. Bei mehr als 50 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit sind es zwei Monate und zwei Punkte sowie 560 Euro Bußgeld. Außerorts sind die Sätze etwas niedriger. Den kompletten Katalog gibt es online: www.adac.de