Der junge Herr D. hat sich nach seiner Flucht aus der Ukraine überraschend schnell in Deutschland zurechtgefunden. Jetzt fehlt ihm das Geld das Abschluss-Semester als Tonmeister.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Das muss Herrn D. erst einmal jemand nachmachen, wie schnell er sich nach seiner Flucht aus der Ukraine hier in Deutschland zurechtgefunden hat. Der junge Mann mit Mitte zwanzig hat in den ersten Monaten des Krieges in seiner Heimat dort noch den Bachelor-Abschluss als Komponist und Musiklehrer gemacht. In Deutschland hat er gut ein Jahr lang keine Sozialleistungen beantragt, sondern unter anderem bei McDonalds gearbeitet. Deutsch hat er selbstständig gelernt und auch die Prüfungsgebühren für das Sprachniveau B2 selbst finanziert. Sogar die Hochschulgebühren für die Ausbildung zum Tonmeister hat er im ersten Jahr selbst aufgebracht. Seit November vergangenen Jahres bezieht er Leistungen durch das Jobcenter und arbeitet nebenher als Auf-und Abbauhelfer. Parallel macht er den Sprachkurs für das C1-Niveau für Fortgeschrittene.

 

Für den Abschluss als Tonmeister fehlt ihm noch ein Semester. Die Prüfungs-und Hochschulgebühren kann er nicht allein aufbringen und das Jobcenter finanziert ihm den Abschluss nicht. Neben seinem Studium will Herr D. parallel eine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker beginnen. Zeitlich würde das passen. Mit der Ausbildungsvergütung wäre er dann wieder weitgehend unabhängig von Sozialleistungen. Es bleibt die Finanzierungslücke von rund 2000 Euro für das letzte Semester bis zum Abschluss als Tonmeister, das er bisher ohne Hilfe gestemmt hat, obwohl er in Deutschland auf sich allein gestellt ist. Zusammen mit der Ausbildung zum Veranstaltungstechniker und seinem Abschluss als Musiker in der Ukraine hätte er sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Evangelische Gesellschaft will ihm diesen Weg ermöglichen und bittet um Spenden für Herrn D.

Fall 2: Die Küche ist ein Provisorium

Vormittags, wenn die Kinder in der Schule sind, arbeitet Frau K. als Küchenhilfe. Wenn sie in ihren eigenen vier Wänden etwas für die Schulkinder und sich kochen will, gerät sie schnell an ihre Grenzen, denn in ihrer Küche fehlt es an allem: Der Herd ist kaputt. Sie behilft sich mit Kochplatten und der Kühlschrank ist alt und viel zu klein. Eine Kühlgefrierkombination mit der Möglichkeit, Vorräte zu lagern, wäre eine Erleichterung für die berufstätige Mutter.

Vor einem Jahr ist Frau K. in die ziemlich runtergekommene Wohnung eingezogen. Aber sie ist froh, dass sie diese gefunden hat, und auch die Miete ist bezahlbar. „Ich verdiene ja was“, sagt sie. „Aber das reicht eben nur für das Laufende. Sonderausgaben kann ich keine machen.“ Frau K. ist gelernte Bürofachangestellte, jobbt aber wegen der Kinder vormittags als Küchenhilfe. Sie war immer alleinerziehend. Mit dem Vater der Kinder führte sie eine Fernbeziehung. Die ging in die Brüche als das jüngste Kind ein Jahr alt war. Als die Kinder noch klein waren, wohnte sie bei ihren Eltern in sehr beengten Verhältnissen. „Es gab immer Reibereien mit den Eltern und auch mit meinen Geschwistern“, erzählt sie. Der Vater war damals schon pflegebedürftig. „Meine Mutter war noch fit, aber jetzt ist sie auch gesundheitlich angeschlagen“ – die Konflikte eskalierten so sehr, dass Frau K. den Kontakt zu ihrer Familie abbrach.

Ihr älteres Kind hat eine Behinderung und kann das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Es wird morgens vom Fahrdienst der Förderschule abgeholt und am Nachmittag wieder gebracht. Das jüngere Kind besucht die Grundschule und benötigt einen kleinen Schreibtisch, an dem es in Ruhe seine Schulaufgaben machen kann.

Frau K. hat die Wohnung selbst renoviert. Sorgen macht ihr die Hellhörigkeit in dem Haus: „Dicke Teppiche würden helfen. Aber ich habe keine Zeit, alles auf einmal zu machen“, entschuldigt sie sich. Am wichtigsten ist ihr, dass die Küche funktionsfähig wird. Bisher besteht sie aus Provisorien. Neben Herd und Kühlschrank braucht sie auch eine Spülmaschine. Die Waschmaschine pumpt das Wasser nicht mehr ab und Frau K. muss alles von Hand auswringen. Das Jugendamt der Stadt Stuttgart bittet für sie um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22
Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn
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www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe

Hilfe für den Nachbarn

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