Der RBB hat einen Fehler im „Kontraste“-Bericht über die SPD-Chefin Saskia Esken eingeräumt und diesen in der Mediathek korrigiert. An den Vorwürfen ändert das korrigierte Zitat aber nicht viel.

Berlin - Der Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) hat in der Berichterstattung seines Fernsehmagazins „Kontraste“ über die neue SPD-Vorsitzende Saskia Esken einen Fehler eingeräumt und diesen bereits in der Mediathek korrigiert. Im Großen und Ganzen bleibt der Sender aber bei seiner Darstellung, die sich auf Vorwürfe gegen Esken während ihrer Zeit im Vorstand des Landeselternbeirats Baden-Württemberg beziehen, wie ein Sprecher des Senders auf Anfrage unserer Zeitung sagte. Der RBB habe dem von Esken eingeschalteten Medienanwalt Christian Schertz schriftlich mitgeteilt, „dass der Sender weiterhin zu den Inhalten der ‚Kontraste’-Berichterstattung über die SPD-Vorsitzende Saskia Esken steht“.

 

„Kontraste“ liegen eidesstattliche Versicherungen vor

Der Redaktion „Kontraste“ liegen demnach „eidesstattliche Versicherungen von mit der Sache betrauten Personen vor, die die ‚Kontraste‘-Berichterstattung stützen“, sagte der Sprecher des Senders weiter. In dem Bericht des RBB-Magazins wurde der Vorwurf gegen Esken erhoben, an einer rechtswidrigen Kündigung einer Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Landeselternbeirats im Jahr 2012 beteiligt gewesen zu sein. Vor der Kündigung sollen vom Vorstand E-Mail-Accounts durchsucht worden sein. Esken wies die Vorwürfe zurück.

In einem Detail des Beitrags ist der RBB inzwischen zurückgerudert. „Kontraste“ hatte im Beitragstext aus einer gezeigten E-Mail zitiert, Esken habe die betroffene Mitarbeiterin vor die Wahl gestellt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. „Tatsächlich hatte Frau Esken die Mitarbeiterin jedoch vor die Wahl gestellt, gekündigt zu werden oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen“, sagte der Sprecher des Senders.

Sender hat Fehler in der Mediathek korrigiert

Demnach sicherte der RBB zu, das Zitat, „das im ‚Kontraste‘-Beitrag als Bildzitat zwar korrekt abgebildet, jedoch im Beitragstext versehentlich falsch wiedergegeben worden war, bei einer weiteren Berichterstattung oder erneuten Ausstrahlung so nicht zu wiederholen“. Der Zitierfehler wurde dem Sprecher zufolge nach einem Hinweis bereits am Tag nach der Sendung in der Mediathek korrigiert, das Sendemanuskript im Internet darauf folgend abgeändert und die Korrektur im Sendemanuskript kenntlich gemacht.